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Unsere Kanzlei

Wirtschaftstreibende im selben Ausmaß wie Privatpersonen haben angesichts der Gesetzesflut und der Überreglementierung nahezu ständigen Bedarf an juristischer Beratung und Problemlösungen.

 

Dieser Bedarf wird unter anderem durch die Rechtsanwaltschaft gedeckt.

Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen, welchem mit jeder Mandatserteilung das Vertrauen entgegengebracht wird, die Fähigkeit zu besitzen, das gewünschte Ergebnis herbeiführen zu können.

 

Diesem Vertrauen gerecht zu werden, erfordert vollständige Identifikation mit der Problemlage des Klienten und die Bereitschaft mit vollem Einsatz bei jedem juristischen Handeln den legitimen Vorteil des Klienten zu verfolgen.

 

In den Jahren des Bestehens der Kanzlei hat sich eine starke zivilrechtliche Ausrichtung zum einen im wirtschaftsrechtlichen Bereich (Handelsgesellschaft, Arbeitsrecht) und zum anderen im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht) ausgeprägt.

 

In diesen Rechtsbereichen steht die Tätigkeit als „Streitanwalt“ im Vordergrund, was sich in der Führung einer Vielzahl von Bau-,Gewährleistungs- und Erbrechtsprozessen sowie in der Führung komplizierter Scheidungsverfahren manifestiert.

Die anwaltliche Tätigkeit besteht jedoch nicht allein im Führen von Prozessen, sondern legt großes Augenmerk in die beratende und rechtsgestaltende und damit oft prozessvermeidende Tätigkeit.

 

Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Vielzahl von Prozessen fließen dabei optimierend ein. Die umfassende und zielgerichtete Beratung und die erfolgsorientierte Vertretung der Interessen unserer Mandanten stehen für uns immer im Vordergrund.

 

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